Leistungen

ZT-Jereb_Bild Schad Störstoff

Schad- und Störstoff­er­kun­dungen

Die Arbeiten umfassen die Erstellung der Objekt­be­schreibung, einer umfas­senden Schad- und Störstoff­er­kundung und eines Rückbau­kon­zepts für alle Arten von Gebäuden Gebäude. Die verifi­zierten Schad- und Störstoffe gemäß ÖNORM ISO EN 16000–32 werden möglichst umfassend hinsichtlich deren Vorhan­den­seins aufge­listet.

Die „umfas­sende Schad- und Störstoff­er­kundung“ ergibt sich als gesetz­liche Verpflichtung für Bauherrn bei Bau- und Abbruch­tä­tig­keiten gemäß Abschnitt 2 der Recycling-Baustoff­ver­ordnung (BGBl II Nr. 181/2015, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 290/2016).

Hierbei wird in Anlehnung an die ÖNORM B 3151 „Rückbau von Bauwerken als Standard­ab­bruch­me­thode“, eine „umfas­sende Schad- und Störstoff­er­kundung“ (Bauwerke > 3.500 m³ umbauter Raum) vorge­schrieben.

Die „umfas­sende Schad- und Störstoff­er­kundung“ wird gem. der ÖNORM EN ISO  16000–32 „Innen­raum­luft­ver­un­rei­ni­gungen, Teil 32: Unter­su­chung von Gebäuden auf Schad­stoffe“, ausge­geben am 1. Oktober 2014, durch­ge­führt.

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