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Umweltbau‑, Deponie- und Abfallrechtliche Aufsichten
Umweltbauaufsichten:
Bei UVP Projekten wird im Zuge der baulichen Umsetzung meistens eine Umweltbauaufsicht vorgeschrieben, diese ist für die Umsetzung aller umweltrelevanter Auflagen/Maßnahmen und Projektbestandteile verantwortlich. Die Umweltbauaufsicht muss vor Baubeginn der zuständigen Behörde bekannt gegeben werden und ist dieser direkt unterstellt.
Deponieaufsichten:
Als Nichtamtlicher Sachverständiger arbeiten wir auf Basis des Abfallwirtschaftsgesetzes und der Deponieverordnung als verlängerter Arm der Behörde als Deponieaufsicht. Diese wird per Bescheid dem Deponiebetreiber vorgeschrieben. Die Deponieaufsicht berichtet direkt der zuständigen Behörde und überprüft den Bescheid gemäßen Bau und Betrieb einer Deponie.
Abfallrechtliche Aufsichten:
Bei diversen Verwertungsmaßnahmen oder Großprojekten kann die Behörde eine abfallrechtlichen Aufsicht vorschreiben. Diese ist der Behörde vor Baubeginn anzuzeigen und sie überprüft die Bauphase in abfallrechtlicher und ‑technischer Sicht.
Projekte
- Umweltbauaufsicht Knoten Graz Ost
- Umweltbauaufsicht A08 Anschlussstelle Wels-Wirtschaftspark
- Abfallrechtliche Begleitung B67c Graz Südgürtel
- Abfallrechtliche Aufsicht Murkraftwerk Gratkorn
- Deponieaufsichten (z.Zt. 2 Baurestmassendeponien, 8 Bodenaushubdeponien)