Leistungen

ZT-Jereb_Bild Deponie

Umweltbau‑, Deponie- und Abfall­recht­liche Aufsichten

Umwelt­bau­auf­sichten:

Bei UVP Projekten wird im Zuge der baulichen Umsetzung meistens eine Umwelt­bau­auf­sicht vorge­schrieben, diese ist für die Umsetzung aller umwelt­re­le­vanter Auflagen/Maßnahmen und Projekt­be­stand­teile verant­wortlich. Die Umwelt­bau­auf­sicht muss vor Baubeginn der zustän­digen Behörde bekannt gegeben werden und ist dieser direkt unter­stellt.

Deponie­auf­sichten:

Als Nicht­amt­licher Sachver­stän­diger arbeiten wir auf Basis des Abfall­wirt­schafts­ge­setzes und der Deponie­ver­ordnung als verlän­gerter Arm der Behörde als Deponie­auf­sicht. Diese wird per Bescheid dem Deponie­be­treiber vorge­schrieben. Die Deponie­auf­sicht berichtet direkt der zustän­digen Behörde und überprüft den Bescheid gemäßen Bau und Betrieb einer Deponie.

Abfall­recht­liche Aufsichten:

Bei diversen Verwer­tungs­maß­nahmen oder Großpro­jekten kann die Behörde eine abfall­recht­lichen Aufsicht vorschreiben. Diese ist der Behörde vor Baubeginn anzuzeigen und sie überprüft die Bauphase in abfall­recht­licher und ‑techni­scher Sicht.

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